Auf einen Blick
bei unbefristetem Vertrag oder fester Laufzeit bis zehn Jahre. Über zehn Jahre vier, über fünfzehn Jahre fünf, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer.
wenn eine Option oder ein Vormietrecht vereinbart wird, etwa eine Verlängerungsoption.
wird die Provision fällig. Besichtigungen und Exposés ohne späteren Mietvertrag kosten Sie nichts.
Unsere Provisionssätze bei Anmietung
Unbefristeter Vertrag oder feste Laufzeit bis zehn Jahre
Feste Laufzeit von mehr als zehn Jahren
Feste Laufzeit von mehr als fünfzehn Jahren
Bei Option auf Laufzeit oder Fläche oder bei Vormietrecht
NMM steht für Nettomonatsmiete. Alle Sätze zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Grundlage ist § 5 unserer AGB.
Gilt für Angebote, die im Exposé als provisionspflichtig gekennzeichnet sind.
Abweichende Sätze im Exposé oder in einer Vereinbarung in Textform gehen vor. Bei einer Staffelmiete zählt die durchschnittliche Monatsmiete über die feste Laufzeit. Bei provisionsfrei angebotenen Objekten zahlen Sie keine Provision. Jeder Mietvertrag ist sehr individuell, die Rechnung dient allenfalls der Orientierung.
Für Büro-, Praxis-, Laden- und Hallenflächen gibt es keine gesetzliche Gebühr und kein Bestellerprinzip. Was wir bei der Anmietung einer Gewerbefläche berechnen, regeln deshalb unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier finden Sie unsere Sätze, ein Rechenbeispiel für Ihre Fläche und die Antworten auf die Fragen, die uns Suchkunden am häufigsten stellen.
Unsere Sätze für Gewerbeflächen
Für die Vermietung, Verpachtung oder das Leasing von Gewerbeflächen gelten nach § 5 unserer AGB die folgenden Sätze, sofern im Exposé oder im Einzelfall in Textform nichts anderes vereinbart ist. Das betrifft Büro- und Praxisflächen ebenso wie Laden-, Lager- und Hallenflächen, jeweils einschließlich Archiv- und Kellerflächen und Stellplätzen.
- Unbefristete Laufzeit oder feste Laufzeit bis zu zehn Jahren, drei Nettomonatsmieten
- Feste Laufzeit von mehr als zehn Jahren, vier Nettomonatsmieten
- Feste Laufzeit von mehr als fünfzehn Jahren, fünf Nettomonatsmieten
- Bei Vereinbarung einer Option oder eines Vormietrechts zusätzlich eine Nettomonatsmiete
Alle Sätze verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
So wird gerechnet
Grundlage ist die Nettomonatsmiete, also die monatliche Miete ohne Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer. Wird eine Option vereinbart, etwa eine Verlängerungsoption oder eine Option auf weitere Fläche, oder ein Vormietrecht, erhöht sich die Provision um eine weitere Nettomonatsmiete. Das gilt unabhängig von der festen Laufzeit und auch dann, wenn noch nicht feststeht, ob die Option später ausgeübt wird. Bei einer Staffelmiete setzen wir die durchschnittliche Monatsmiete über die gesamte feste Laufzeit an.
Ein Beispiel. Sie mieten 300 Quadratmeter zu 15 Euro je Quadratmeter, fest für fünf Jahre, mit einer Option auf weitere fünf Jahre. Die Nettomonatsmiete beträgt 4.500 Euro. Für die feste Laufzeit bis zehn Jahre fallen drei Nettomonatsmieten an, für die Option eine weitere. Die Provision liegt damit bei 18.000 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Ihre eigenen Werte können Sie oben im Rechner eingeben.
Provisionspflichtig oder provisionsfrei
Ob für Sie als Mieter eine Provision anfällt, steht in jedem Exposé und auf jeder Objektseite unter den Preisangaben. Bei provisionspflichtigen Angeboten gelten die Sätze oben. Bei Angeboten, die als provisionsfrei gekennzeichnet sind, zahlen Sie als Mieter keine Provision. Steht dort teilweise provisionsfrei, nennen wir Ihnen gern vorab, was genau gilt.
Beauftragen Sie uns mit einer Bürosuche, verhandeln wir mit dem Eigentümer auch über die Provision. Wo es möglich ist, übernimmt er sie ganz oder teilweise als Teil der Konditionen, ähnlich wie eine mietfreie Zeit. Welche Zugeständnisse daneben in Frage kommen, lesen Sie im Beitrag zu mietfreier Zeit und Mietincentives.
Wann die Provision entsteht und fällig wird
Ein Maklervertrag mit uns kommt zustande, wenn Sie Exposés, Objektunterlagen oder andere Informationen von uns anfordern oder entgegennehmen und dabei wissen, dass das Angebot provisionspflichtig ist. Der Anspruch auf Provision entsteht aber erst, wenn durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung ein wirksamer Mietvertrag zustande kommt. Fällig wird die Provision mit dem Abschluss des Mietvertrags, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Besichtigungen, Exposés und Gespräche, aus denen kein Vertrag wird, kosten Sie nichts.
Der Anspruch bleibt auch bestehen, wenn der Vertrag zu leicht geänderten Bedingungen geschlossen wird, über eine verbundene Gesellschaft oder über ein anderes Objekt desselben Vertragspartners. Die Einzelheiten stehen in § 4 und § 6 unserer AGB.
Wer im Gewerbe zahlt
Bei Mietwohnungen zahlt seit 2015 derjenige den Makler, der ihn beauftragt hat. Dieses Bestellerprinzip gilt nur für Wohnraum. Bei Büro-, Praxis- und anderen Gewerbeflächen ist frei vereinbar, wer die Provision trägt. In der Praxis zahlt sie meist der Mieter. Ausnahmen sind Angebote, die wir als provisionsfrei kennzeichnen.
Was Sie dafür bekommen
Wir kennen den Büromarkt in Köln und im Rheinisch-Bergischen Kreis aus der täglichen Arbeit, auch Flächen, die noch nicht inseriert sind. Wir stimmen mit Ihnen den Bedarf ab, stellen passende Flächen zusammen, organisieren die Besichtigungen und begleiten Sie bis zur Unterschrift. In der Verhandlung geht es um das ganze Paket, also Miete, Laufzeit, Optionen, mietfreie Zeit, Ausbau und Provision. Sie haben dabei einen festen Ansprechpartner. Wie wir eine Suche aufbauen, lesen Sie bei der exklusiven Bürosuche.
Unser Rat
Klären Sie bei jedem Angebot, ob es provisionspflichtig oder provisionsfrei ist, bevor Sie Unterlagen anfordern. Rechnen Sie die Provision in den Vergleich der Angebote ein, zusammen mit Miete, mietfreier Zeit und Ausbau. Denken Sie daran, dass eine Option oder ein Vormietrecht die Provision um eine Nettomonatsmiete erhöht, und wägen Sie das gegen die Sicherheit ab, die Ihnen die Option gibt. Wie Sie Flächen im Termin prüfen, zeigt unsere Checkliste für die Besichtigung. Wer bereits einen Vertrag hat, der bald endet, prüft mit dem Mietvertragscheck, ob sich ein Umzug lohnt.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind unsere AGB und die Angaben im jeweiligen Exposé.
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Häufige Fragen zur Maklerprovision
Wie hoch ist die Provision bei Rheinside für eine Bürofläche?
Bei einem unbefristeten Vertrag oder einer festen Laufzeit bis zehn Jahre drei Nettomonatsmieten, bei mehr als zehn Jahren vier und bei mehr als fünfzehn Jahren fünf, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Steht im Exposé eine andere Regelung, gilt diese.
Erhöht eine Verlängerungsoption die Provision?
Ja. Wird eine Option auf Laufzeit oder Fläche oder ein Vormietrecht vereinbart, kommt eine weitere Nettomonatsmiete hinzu. Das gilt auch, wenn noch offen ist, ob die Option später ausgeübt wird.
Woran erkenne ich, ob ein Angebot provisionsfrei ist?
Im Exposé und auf der Objektseite steht bei jedem Angebot, ob es provisionspflichtig oder provisionsfrei ist. Bei provisionsfreien Angeboten zahlen Sie als Mieter keine Provision.
Wann wird die Provision fällig?
Mit dem Abschluss des Mietvertrags, zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Kommt kein Mietvertrag zustande, fällt keine Provision an.
Zahlt im Gewerbe der Mieter oder der Vermieter die Provision?
Das ist frei vereinbar, ein Bestellerprinzip wie bei Mietwohnungen gibt es im Gewerbe nicht. In der Praxis zahlt meist der Mieter. Bei Angeboten, die als provisionsfrei gekennzeichnet sind, zahlen Sie als Mieter keine Provision.