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Empfehlungsnetzwerk

Wie unser Tippgeberprogramm funktioniert

Zwei Wege: der private Hinweis auf eine Wohnimmobilie und die berufliche Zusammenarbeit mit Verwaltern und Mietern im Gewerbe.

Die meisten Immobiliengeschäfte beginnen nicht mit einer Anzeige, sondern mit einem Gespräch. Jemand erwähnt, dass ein Haus zu groß geworden ist. Ein Verwalter weiß, dass eine Etage zum Jahresende frei wird. Ein Mieter erfährt, dass die Nachbarfirma umzieht. Diese Hinweise sind der Anfang fast jeder Transaktion, die nie öffentlich ausgeschrieben wird.

Genau dafür gibt es unser Tippgeberprogramm. Wenn Sie uns einen Hinweis geben, aus dem ein Auftrag und am Ende ein Abschluss wird, honorieren wir das. Die Provision wird vorher besprochen und schriftlich festgehalten, damit Sie wissen, woran Sie sind – wir nennen hier bewusst keine Pauschale, weil Wohnungsverkauf, Bürovermietung und Anlageobjekt unterschiedliche Größenordnungen haben.

Diskretion ist die Grundlage. Wir treten gegenüber dem Eigentümer nicht mit Ihrem Namen auf, wenn Sie das nicht ausdrücklich möchten. Ihr Hinweis wird nicht weitergegeben, nicht in Datenbanken eingespeist und nicht für Werbung genutzt. Und wenn nichts daraus wird, erfahren Sie das auch – ohne Nachfragen.

Muss ich Makler sein, um einen Hinweis zu geben?

Nein. Das Programm richtet sich ausdrücklich an Menschen, die beruflich nichts mit Immobilienvermittlung zu tun haben – Nachbarn, Kollegen, Verwalter, Mieter. Sie müssen keine Erlaubnis nach § 34c GewO haben, weil Sie nicht vermitteln, sondern uns nur auf eine Situation hinweisen. Die Vermittlung machen wir.

Ich bin Hausverwalter – darf ich Hinweise geben und dafür Geld annehmen?

Das hängt von Ihrem Verwaltervertrag und, bei WEG-Verwaltung, von der Beschlusslage ab. Manche Verträge verlangen die Offenlegung von Zuwendungen Dritter, manche schließen sie aus. Wir sprechen das offen mit Ihnen durch und dokumentieren die Vereinbarung schriftlich; wenn Sie eine Freigabe brauchen, warten wir darauf. Alternativ vereinbaren wir statt einer Provision eine Zusammenarbeit auf anderer Grundlage.

Was ist, wenn ich den Eigentümer nicht persönlich kenne?

Das ist der Normalfall, gerade im Gewerbe. Uns genügt der Hinweis auf das Objekt und darauf, was sich dort verändert. Den Kontakt zum Eigentümer stellen wir selbst her – über das Grundbuch, über die Verwaltung oder direkt vor Ort. Sie müssen niemanden ansprechen und nichts versprechen.

Wie lange gilt mein Hinweis, und was passiert, wenn der Verkauf platzt?

Wir bestätigen jeden Hinweis mit Datum, und diese Bestätigung gilt weiter, auch wenn ein Eigentümer erst Monate später verkauft oder vermietet. Platzt der Abschluss, entsteht keine Provision – weder für Sie noch für uns, denn auch wir werden erst bei Erfolg bezahlt. Ihr Hinweis bleibt aber vermerkt, falls das Objekt später erneut in Bewegung kommt.

Ein Hinweis, der nichts kostet

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Information überhaupt etwas wert ist: Fragen Sie einfach. Ein kurzer Anruf reicht, und Sie erfahren in wenigen Minuten, ob es sich lohnt. Für Wohnimmobilien erreichen Sie Marcel Beathalter, für Gewerbeflächen Fabian Ehrhardt.

Wenn Sie beruflich mit Gewerbeobjekten zu tun haben und regelmäßig zusammenarbeiten möchten, ist ein Gespräch über eine dauerhafte Kooperation der bessere Weg als der Einzelhinweis. Mehr dazu, wie wir Flächen vermarkten, steht auf Gewerbeimmobilie vermieten und Büro mieten.

Immobilienmakler für Wohnen und Gewerbe

Ihre Immobilie in den besten Händen

Rheinside Real Estate vermarktet Wohn- und Gewerbeimmobilien in Köln, Bergisch Gladbach und im Rheinisch-Bergischen Kreis. Sie sprechen direkt mit uns – nicht mit wechselnden Ansprechpartnern.

Was Eigentümer bei uns erwartet

  • Marktkenntnis aus Köln, Bergisch Gladbach und Umgebung
  • Persönliche Begleitung bis zum Vertragsabschluss
  • Eine Vermarktungsstrategie, die zur jeweiligen Immobilie passt
  • Wertermittlung auf Basis echter Vergleichsdaten
  • Professionelle Fotos, Grundrisse und Exposés
  • Sie erfahren auch dann, wie der Stand ist, wenn gerade nichts passiert

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