ESG ist für Eigentümer keine Haltungsfrage, sondern eine Finanzierungs- und Vermietungsfrage. Wer ein Objekt beleihen, verkaufen oder an ein größeres Unternehmen vermieten will, wird nach Verbrauch, Heiztechnik und Sanierungsstand gefragt. Diese Seite beantwortet die erste Frage: Wo steht mein Objekt?
Wer welche Daten verlangt
Banken ordnen Immobilienkredite in ihre eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung ein und brauchen dafür Kennzahlen zum Objekt: Energieträger, Verbrauch, Baujahr, durchgeführte Sanierungen. Fehlen die Angaben, wird nicht automatisch abgelehnt – es dauert länger und die Konditionen werden vorsichtiger.
Größere Mieter fragen aus dem eigenen Berichtswesen heraus: Sie müssen die Emissionen ihrer gemieteten Flächen ausweisen. Ein Objekt, das dazu keine Daten liefert, fällt bei der Flächenauswahl häufig früh heraus – unabhängig von Lage und Miete.
Käufer und Investoren rechnen den Sanierungsbedarf in den Preis ein. Was nicht dokumentiert ist, wird geschätzt, und geschätzt wird zu Ihren Lasten.
Stranded Asset: was das praktisch bedeutet
Der Begriff beschreibt ein Objekt, das technisch noch funktioniert, aber nicht mehr finanzierbar oder nicht mehr vermietbar ist, weil es die Anforderungen der Marktteilnehmer nicht erfüllt. Das passiert nicht an einem Stichtag, sondern schleichend: erst fällt ein Mieterkreis weg, dann eine Bank, dann sinkt der Preis. Wer den Stand seines Objekts kennt, kann die Reihenfolge der Maßnahmen selbst bestimmen, statt sie von einer Absage diktiert zu bekommen.
Ihr Ansprechpartner für die ESG-Einordnung
Markus Ehrhardt ist unser Partner für ESG-Fragen an Gewerbeobjekten. Er sieht sich Objekt und Unterlagen an und sagt Ihnen, wo Sie stehen und was eine Bank oder ein größerer Mieter im Zweifel abfragen wird. Den Kontakt stellen wir her.
Häufige Fragen
Muss ich als Eigentümer eine ESG-Bewertung vorlegen?
Eine allgemeine Pflicht, eine ESG-Bewertung zu erstellen, gibt es für private Eigentümer nicht. Verlangt wird sie faktisch von der Gegenseite: von der Bank in der Finanzierung, von berichtspflichtigen Mietern und von institutionellen Käufern.
Wirkt sich das auf die erzielbare Miete aus?
Bei kleinen Flächen und lokalen Mietern derzeit kaum. Bei großen Flächen und Konzernmietern schon – dort entscheidet die Datenlage mit darüber, ob eine Fläche in die Auswahl kommt.
Reicht der Energieausweis als Nachweis?
Er ist die Grundlage, aber nicht die Antwort. Der Ausweis beschreibt den energetischen Zustand; die Einordnung braucht zusätzlich Angaben zu Heiztechnik, Strombezug und geplanten Maßnahmen.
Wann lohnt sich die Einordnung?
Vor einer Anschlussfinanzierung, vor einem Verkauf und vor jeder größeren Instandsetzung. Danach ist die Reihenfolge der Maßnahmen meist schon festgelegt.
Wenn die Einordnung steht und es um Maßnahmen, Reihenfolge und Fördermittel geht, führt der Weg weiter zur Nachhaltigkeitsberatung.