Interessentenmanagement
Welche Kaufinteressenten tatsächlich infrage kommen
Nicht jeder, der eine Immobilie anfragt, kann sie auch kaufen. Manche Interessenten haben ihre Finanzierung noch nicht geklärt oder müssen zunächst eine andere Immobilie verkaufen. Andere haben noch nicht alle Personen einbezogen, die über den Kauf entscheiden. Jede Besichtigung ohne konkrete Kaufaussicht kostet Sie Zeit und Nerven.
5 FragenVor dem ersten Besichtigungstermin geklärt
Jede AnfrageTelefonisch vor der Terminvergabe geprüft
Nach jedem TerminRückmeldung zu Interesse und Kaufabsicht
NotarErst die Beurkundung bindet den Kauf
So begleiten wir Kaufinteressenten bis zum Notartermin
- Anfrage und ExposéAnfragen über Immobilienportale oder unsere Website landen direkt bei uns, und der Interessent erhält das Exposé. Sie werden nicht von fremden Interessenten mit Anrufen und E-Mails erreicht.
- Telefonische VorprüfungWir telefonieren mit jedem Interessenten und klären die fünf Fragen zu Finanzierung, eigener Immobilie, Einzug, Entscheidern und Suchwunsch. Sie vermeiden Besichtigungen, bei denen grundlegende Voraussetzungen noch offen sind.
- Finanzierung klärenWir fragen, ob der Interessent bereits eine Finanzierungsbestätigung erhalten hat oder die Finanzierung erst angefragt ist. Sie können die Kaufabsicht besser einordnen und erkennen, ob die Finanzierung bereits vorbereitet wurde.
- BesichtigungWir vereinbaren den Termin mit Interessenten, die unsere Fragen beantworten können, und führen die Besichtigung selbst durch. Sie müssen die Besichtigungen nicht selbst übernehmen.
- Rückmeldung an SieNach jeder Besichtigung teilen wir Ihnen unsere Einschätzung zum Interesse des Käufers mit. Sie erfahren auch, wenn die Rückmeldung negativ ausfällt.
- Gebote und NotarterminWir legen Ihnen jedes Kaufgebot zusammen mit dem jeweiligen Stand der Finanzierung vor und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Sie entscheiden, welches Angebot Sie annehmen und mit welchem Käufer der Kaufvertrag beurkundet werden soll.
Fünf Fragen an Kaufinteressenten vor der Besichtigung
Ist die Finanzierung bestätigt?Die Antwort zeigt, ob der Interessent bereits eine Finanzierungsbestätigung vorlegen kann oder die Finanzierung erst angefragt hat. Für Sie ist das ein erster Anhaltspunkt, wie weit die Finanzierung vorbereitet ist und welche Schritte noch ausstehen.
Muss eine eigene Immobilie verkauft werden?Die Antwort zeigt, ob der Kauf von einem vorherigen Immobilienverkauf abhängt. Für Sie ist entscheidend, ob der Interessent den Kauf unabhängig davon finanzieren kann oder zunächst einen weiteren Verkauf abwarten muss.
Bis wann soll der Einzug stattfinden?Der gewünschte Einzugstermin zeigt, welchen Zeitplan der Käufer verfolgt. Für Sie zählt, ob dieser Zeitplan zu Ihrem geplanten Auszug passt oder zusätzliche Abstimmung nötig wird.
Wer entscheidet mit?Die Antwort zeigt, ob weitere Personen am Kauf beteiligt sind und bereits in die Entscheidung eingebunden wurden. Kommt der Partner erst zur zweiten Besichtigung hinzu, beginnt die Entscheidung unter Umständen von vorn und kostet Sie weitere Zeit.
Passt die Immobilie zum Suchwunsch?Die Antwort zeigt, ob die Immobilie zu den Vorstellungen und Anforderungen des Interessenten passt. Für Sie sinkt das Risiko einer Besichtigung, nach der grundlegende Einwände gegen die Immobilie den Kauf ausschließen.
Finanzierungsbestätigung oder Finanzierungszusage: Was zählt für Eigentümer?
Vor dem Notartermin sollte die verbindliche Finanzierungszusage des Käufers vorliegen. Platzt die Finanzierung, kann auch der Notartermin ausfallen und sich der Verkauf verzögern. Endgültig ist die Finanzierung erst mit dem unterschriebenen Darlehensvertrag.
Mehrere Kaufangebote für eine Immobilie richtig einordnen
Ein Kaufangebot ist auch dann nicht rechtlich bindend, wenn es schriftlich oder per E-Mail eingeht. Erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags wird der Immobilienkauf bindend. Bis dahin können sowohl Käufer als auch Verkäufer vom Vorhaben Abstand nehmen.
Liegen mehrere Gebote vor, legen wir Ihnen jedes einzelne zusammen mit dem jeweiligen Stand der Finanzierung vor. Der höchste Betrag ist nicht automatisch das beste Gebot, denn ein etwas niedrigeres Angebot mit verbindlicher Finanzierungszusage bietet eine sicherere Grundlage für den Notartermin als ein höheres Gebot mit offener Finanzierung. Die Entscheidung, welches Gebot Sie annehmen, treffen Sie als Eigentümer selbst.
Welche Rückmeldung Sie nach einer Besichtigung erhalten
Nach jeder Besichtigung sprechen wir mit Ihnen über unsere Einschätzung zum Interesse des Käufers. Wir teilen Ihnen mit, wie wir die Kaufabsicht beurteilen, auch wenn die Rückmeldung negativ ausfällt. Was wir im Gespräch über Interessenten erfahren, bleibt bei uns. Sie erhalten unsere Einschätzung, nicht die Kontaktdaten Dritter.
Warum wir Kaufinteressenten identifizieren müssen
Sobald ein ernsthaftes Kaufinteresse besteht, müssen wir als Makler Käufer und Verkäufer nach dem Geldwäschegesetz identifizieren. Bei Privatpersonen erfolgt das anhand eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Die spätere Identifizierung durch den Notar ersetzt diese Pflicht nicht. Die Hintergründe erläutert unser Ratgeber zu den Pflichten nach dem Geldwäschegesetz.
Beim diskreten Verkauf ohne Inserat ist die Vorprüfung noch enger, weil Adresse und Fotos erst nach dem Gespräch herausgehen. Mehr dazu steht auf der Seite über den diskreten Verkauf ohne Inserat.
Ihr Ansprechpartner
Marcel Beathalter betreut Verkäufe in Bergisch Gladbach und im rechtsrheinischen Köln. Sie haben von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe einen Ansprechpartner, erreichbar unter 02204 7060141 oder über das Kontaktformular unten.
Häufige Fragen zum Interessentenmanagement
Wie prüft der Makler die Kaufinteressenten?
Wir telefonieren jede Anfrage ab, bevor wir einen Besichtigungstermin vergeben. Dabei fragen wir nach dem Finanzierungsstand, einem möglichen vorherigen Immobilienverkauf, dem gewünschten Einzugstermin, den beteiligten Entscheidern und dem Suchwunsch. Die Besichtigungen führen wir selbst durch.
Ist ein Kaufangebot für eine Immobilie verbindlich?
Nein, ein Kaufangebot ist auch dann nicht rechtlich bindend, wenn es schriftlich oder per E-Mail vorliegt. Bindend wird der Kauf erst mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Bis dahin können Käufer und Verkäufer vom Vorhaben zurücktreten.
Was ist der Unterschied zwischen Finanzierungsbestätigung und Finanzierungszusage?
Eine Finanzierungsbestätigung ist meist unverbindlich und beruht häufig auf einer Selbstauskunft sowie einer kurzen Prüfung. Bei einer Finanzierungszusage hat die Bank die Einkommens- und Vermögensunterlagen, die Bonität und das Objekt geprüft und sagt eine Darlehenssumme zu. Endgültig ist die Finanzierung erst mit dem unterschriebenen Darlehensvertrag.
Bekomme ich die Kontaktdaten der Interessenten?
Sie erhalten von uns eine Einschätzung zum Interesse und zur Kaufabsicht. Informationen, die wir im Gespräch über Interessenten erfahren, bleiben bei uns. Die Kontaktdaten Dritter geben wir Ihnen nicht weiter.
Muss ich bei den Besichtigungen dabei sein?
Nein, Sie müssen bei den Besichtigungen nicht dabei sein. Wir führen die Besichtigungen selbst durch.
Was passiert, wenn ein Käufer kurz vor dem Notartermin abspringt?
Ohne notarielle Beurkundung ist der Kauf noch nicht bindend. Platzt die Finanzierung, kann der Notartermin ausfallen und sich der Verkauf verzögern. Deshalb sollte vor dem Notartermin eine verbindliche Finanzierungszusage vorliegen.
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