Eine Gewerbeimmobilie verkauft sich über Zahlen. Käufer rechnen mit Mieteinnahmen, Restlaufzeiten und Instandhaltungsstau, nicht mit Wohnwert. Wer vor dem ersten Gespräch weiß, welche Fläche zu welcher Miete vermietet ist und wie lange die Verträge laufen, verhandelt aus einer anderen Position.
Die fünf Schritte im Detail
1. Unterlagen und Einschätzung
Wir sehen Mietverträge, Flächenaufstellung, Betriebskostenabrechnungen und den Zustand von Dach, Fassade und Technik an. Aus Miete, Laufzeit und Bewirtschaftungskosten ergibt sich der Ertragswert – das Verfahren, mit dem Gewerbeobjekte bewertet werden. Was fehlt, sagen wir Ihnen zu Beginn, nicht wenn ein Käufer danach fragt.
2. Preis und Vermarktungsweg
Wir legen mit Ihnen fest, ob das Objekt offen inseriert wird oder nur einem ausgewählten Kreis angeboten wird. Bei vermieteten Objekten ist der zweite Weg oft der ruhigere: Mieter und Belegschaft erfahren nichts, solange nichts entschieden ist.
3. Ansprache der Käufer
Zuerst die Kaufinteressenten und Investoren, die wir bereits in der Kartei haben. Oft ist der Richtige dabei, bevor ein Inserat online geht. Erst danach kommt die breite Vermarktung, wenn Sie sie wollen.
4. Prüfung und Verhandlung
Vor der Verhandlung prüfen wir, ob der Interessent kaufen kann: Finanzierungsbestätigung, Eigenkapital, bei Gesellschaften der Handelsregisterauszug. Die Unterlagen zum Objekt stellen wir strukturiert bereit, damit die Prüfung nicht zur Verzögerung wird.
5. Notartermin und Übergabe
Wir bereiten den Kaufvertragsentwurf mit dem Notar vor, begleiten den Termin und organisieren die Übergabe inklusive Zählerständen, Schlüsseln und der Weitergabe der Mietverhältnisse an den Käufer.
Wenn Sie noch unsicher sind, ob Verkauf oder Vermietung die bessere Entscheidung ist: Wie eine Vermietung abläuft, steht auf der Seite Gewerbeimmobilie vermieten.
Häufige Fragen von Eigentümern
Wie wird eine Gewerbeimmobilie bewertet?
Über das Ertragswertverfahren. Maßgeblich sind die tatsächlich erzielten Mieten, die Restlaufzeiten der Verträge, die Bonität der Mieter und die nicht umlagefähigen Kosten. Ein leerstehendes Objekt wird über die erzielbare Marktmiete gerechnet – mit Abschlag für die Zeit bis zur Vermietung.
Was kostet der Verkauf für mich?
Beim Gewerbeverkauf wird die Provision frei vereinbart; sie richtet sich nach Objekt, Aufwand und Vermarktungsweg. Was in Ihrem Fall gilt, klären wir vor dem Auftrag, nicht danach.
Können wir verkaufen, ohne dass Mieter und Belegschaft davon erfahren?
Ja. Wir sprechen dann nur vorqualifizierte Interessenten an, ohne Inserat und ohne Objektadresse in den Unterlagen, und geben Details erst nach einer Vertraulichkeitserklärung heraus. Besichtigungen legen wir auf Zeiten außerhalb des Betriebs.
Was passiert mit den laufenden Mietverträgen?
Sie gehen mit dem Eigentum auf den Käufer über, ein Verkauf beendet sie nicht. Genau deshalb sind saubere Verträge und nachvollziehbare Betriebskostenabrechnungen preisrelevant. Die vertragliche Seite prüft der Notar.
Wie lange dauert der Verkauf?
Das hängt an den Unterlagen und am Vermietungsstand. Ein voll vermietetes Objekt mit vollständigen Verträgen geht deutlich schneller als eines mit Leerstand und offener Instandhaltung. Einen Zeitraum, der sich halten lässt, nennen wir erst, wenn wir die Unterlagen gesehen haben.
Und die Steuern?
Ob und wie der Verkauf zu versteuern ist, hängt an Haltedauer, Rechtsform und daran, ob das Objekt im Betriebs- oder Privatvermögen liegt. Das klären Sie mit Ihrem Steuerberater – wir stellen die Zahlen bereit, die er dafür braucht.
Alle aktuellen Gewerbeobjekte und die Marktdaten für Köln, Leverkusen und Rhein-Berg finden Sie auf der Seite Gewerbeimmobilien.