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Drohnenaufnahmen

Wann sich Luftaufnahmen lohnen

Ein Luftbild zeigt nicht nur das Haus, sondern auch das Grundstück, auf dem es steht. Sie erkennen, wie viel Fläche zum Gebäude gehört, wie der Garten ausgerichtet ist und wie das Haus zu den Nachbargrundstücken liegt. Auch die Entfernung zum Waldrand und der Zustand des Dachs lassen sich aus der Luft besser beurteilen. Damit erhalten Kaufinteressenten Informationen, die gewöhnliche Fotos vom Boden nicht liefern.

inklusiveIm Verkaufsauftrag, wenn Luftbilder sinnvoll sind
120 mHöchste erlaubte Flughöhe
ZustimmungFür den Überflug von Nachbargrundstücken erforderlich
vorher geklärtFlugregeln am Standort vor dem Termin

Für welche Häuser sich Drohnenaufnahmen eignen

Lohnt sich

  • Freistehendes Haus mit Grundstück
  • Haus in Hanglage
  • Großes Grundstück mit Gartenflächen
  • Grundstück mit interessanter Lage zum Waldrand oder zur Umgebung

Lohnt sich selten

  • Reihenmittelhaus mit wenig sichtbarer Grundstücksfläche
  • Haus in dichter Bebauung mit eingeschränktem Flugraum
  • Grundstück, dessen Zuschnitt vom Boden bereits gut erkennbar ist
  • Standort, an dem Flugverbote oder fehlende Zustimmungen den Flug verhindern

Was Drohnenaufnahmen sichtbar machen

Grundstück und Grenzen

Das Luftbild zeigt die Fläche rund um das Haus und die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück. Garten, Zufahrt und angrenzende Flächen lassen sich besser einordnen.

Lage im Ort

Die Aufnahme zeigt, wie das Grundstück in die umliegende Bebauung eingebettet ist. Straßenverlauf und Lage zu benachbarten Gebäuden werden sichtbar.

Dach und Gebäude

Aus der Luft sind Dachflächen und Gebäudeteile zu sehen, die vom Boden schwer erkennbar sind. Die Aufnahmen können Hinweise auf den sichtbaren Zustand des Dachs geben, ersetzen aber keine technische Prüfung.

Umgebung und Grün

Die Aufnahme macht den Verlauf von Gartenflächen und Grünbereichen sichtbar. Auch die Entfernung zum Waldrand lässt sich besser einschätzen.

Welche Regeln für Drohnenaufnahmen gelten

Nicht überall darf eine Drohne für Immobilienfotos starten und fliegen. Entscheidend sind die örtlichen Flugbeschränkungen, die Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer oder Nutzer und die Anforderungen an Drohne und Pilot. Auch Wetter und Sichtverhältnisse müssen den Flug zulassen.

Die wichtigsten Regeln

  • Flughöhe und Sichtkontakt: Drohnen dürfen grundsätzlich höchstens 120 Meter hoch und nur in Sichtweite geflogen werden.
  • Wohngrundstücke: Der Überflug ist grundsätzlich nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Nutzers erlaubt. Die Ausnahme für Drohnen bis 250 Gramm gilt nur, wenn sie keine Kamera haben, und hilft daher bei Immobilienfotos nicht.
  • Flughäfen und Flugplätze: Es gelten Sperrabstände. In Kontrollzonen sind Flüge nur eingeschränkt oder mit Genehmigung möglich.
  • Naturschutzgebiete: Über Naturschutzgebieten ist der Flug grundsätzlich verboten. Dazu gehören beispielsweise der Königsforst und die Hardt.
  • Registrierung, Nachweis und Versicherung: Drohnen mit Kamera müssen registriert und gekennzeichnet sein. Je nach Drohnenklasse benötigt der Pilot einen Kompetenznachweis. Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt, braucht eine Ausnahmegenehmigung der Landesluftfahrtbehörde.

Wir klären die örtlichen Regeln und erforderlichen Zustimmungen vor dem Termin, nicht erst, wenn die Drohne bereits starten soll.

Drohnenaufnahmen in der Region planen

Im rechtsrheinischen Köln ist vor allem die Nähe zum Flughafen Köln/Bonn relevant. Im Südosten, etwa in Porz, Wahn, Eil und Urbach, können Flugbeschränkungen den Einsatz einer Drohne einschränken oder eine Genehmigung erforderlich machen. Deshalb prüfen wir den konkreten Standort, bevor der Fototermin festgelegt wird.

Auch in Bergisch Gladbach sind die örtlichen Bedingungen entscheidend. Über Naturschutzgebieten wie dem Königsforst oder der Hardt ist der Flug grundsätzlich verboten, auch wenn das Haus direkt daneben liegt. In dicht bebauten Wohngebieten müssen wir zusätzlich klären, ob die Drohne über Nachbargrundstücke fliegen müsste und ob die erforderlichen Zustimmungen vorliegen.

Vom Standortcheck bis zur fertigen Aufnahme

  1. Standort prüfenVor dem Fototermin klären wir, ob am Standort geflogen werden darf und welche Beschränkungen gelten. Sie erfahren vorab, ob die geplanten Luftaufnahmen möglich sind.
  2. Nachbarn informierenWir informieren betroffene Nachbarn vor dem Flug und holen erforderliche Zustimmungen ein. Sie müssen nicht selbst herausfinden, welche Nachbargrundstücke betroffen sind.
  3. Wetter abwartenDer Immobilienfotograf führt den Flug bei geeigneten Wetterbedingungen durch. Bei Regen oder starkem Wind wird nicht geflogen.
  4. Bilder auswählenNach dem Fototermin wählen wir geeignete Luftaufnahmen für das Immobilienangebot aus. Sie erhalten Bilder, die das Grundstück und seine Lage ergänzend zu den übrigen Immobilienfotos zeigen.

Die ergänzenden Fotos vom Boden zeigen Räume, Ausstattung und Details, die ein Luftbild nicht erfassen kann.

Ihr Ansprechpartner

Marcel Beathalter betreut Verkäufe in Bergisch Gladbach und im rechtsrheinischen Köln. Sie haben von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe einen Ansprechpartner, erreichbar unter 02204 7060141 oder über das Kontaktformular unten.

Häufige Fragen zu Drohnenaufnahmen

Brauche ich eine Genehmigung für Drohnenaufnahmen meines Hauses?

Das hängt vom Standort und den geltenden Flugregeln ab. In der Nähe von Flughäfen, Flugplätzen oder über geschützten Gebieten können Einschränkungen gelten, unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung erforderlich. Wir prüfen die örtlichen Bedingungen vor dem Fototermin.

Darf eine Drohne über Nachbargrundstücke fliegen?

Für den Überflug von Wohngrundstücken ist grundsätzlich die Zustimmung des Eigentümers oder Nutzers erforderlich. Die Ausnahme für Drohnen bis 250 Gramm gilt nur für Geräte ohne Kamera. Da Immobilienfotos eine Kamera benötigen, klären wir erforderliche Zustimmungen vor dem Flug.

Kann man in Flughafennähe Drohnenaufnahmen machen?

Das hängt von den geltenden Sperrabständen und Flugbeschränkungen ab. Im Umfeld des Flughafens Köln/Bonn, beispielsweise in Porz, Wahn, Eil und Urbach, kann ein Flug eingeschränkt oder genehmigungspflichtig sein. Wir prüfen, ob Aufnahmen am jeweiligen Standort zulässig sind.

Was kosten Drohnenaufnahmen beim Hausverkauf?

Wenn Luftaufnahmen für die Immobilie sinnvoll sind, sind sie im Verkaufsauftrag von Rheinside Real Estate enthalten. Ob sie einen Mehrwert für die Darstellung des Grundstücks bieten, hängt von der Immobilie und ihrer Lage ab. Besonders bei freistehenden Häusern, Hanglagen und großen Grundstücken können sie wichtige Informationen liefern.

Lohnen sich Luftbilder für eine Eigentumswohnung?

Bei einer Eigentumswohnung kommt es darauf an, was das Luftbild zeigen soll. Liegt die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, lässt sich die einzelne Einheit von außen meist nicht darstellen. Bei einem Gebäude mit großem Grundstück oder einer besonderen Lage kann eine Luftaufnahme dennoch die Umgebung und das Grundstück veranschaulichen.

Was passiert bei Regen oder Wind am Termin?

Bei Regen oder starkem Wind wird nicht geflogen. Der Immobilienfotograf führt die Luftaufnahmen erst bei geeignetem Wetter durch. Die übrigen Fotos entstehen davon unabhängig.

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Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem wir Sie mit Ihrem Immobilienkauf- oder verkaufswunsch besser kennenlernen. - ©nordwood

Schreiben Sie uns gerne, wenn Sie Fragen zu Drohnenaufnahmen für Ihre Immobilie haben.

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