Zum Inhalt springen

Auf einen Blick

ohne Klausel

schuldet der Vermieter einen gewissen Konkurrenzschutz für Ihre Haupttätigkeit, aber nur auf Flächen, über die er selbst verfügt.

oft ausgeschlossen

wird dieser Schutz in Formularverträgen. Prüfen Sie den Entwurf vor der Unterschrift gezielt darauf.

konkret beschreiben

sollten Sie geschützte Tätigkeit, räumlichen Geltungsbereich, Ausnahmen und Rechtsfolge. Sonst muss im Zweifel ein Gericht entscheiden.

Inhalt dieses Beitrags
  1. Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz
  2. Warum die gesetzliche Grundregel selten reicht
  3. Wie eine belastbare Klausel aussieht
  4. Die Sicht des Vermieters
  5. Was Sie vor der Unterschrift tun sollten
  6. Kein Rechtsrat

Wer eine Ladenfläche oder eine Praxis anmietet, will nicht, dass zwei Türen weiter derselbe Betrieb aufmacht. Genau darum geht es beim Konkurrenzschutz. Ein Teil davon gilt auch ohne ausdrückliche Vereinbarung, verlässlich wird er aber erst, wenn er sauber im Vertrag steht.

Der vertragsimmanente Konkurrenzschutz

Nach der Rechtsprechung schuldet ein Vermieter seinem gewerblichen Mieter auch ohne ausdrückliche Klausel einen gewissen Schutz vor Konkurrenz. Dieser sogenannte vertragsimmanente Konkurrenzschutz bezieht sich auf das Hauptsortiment oder die Haupttätigkeit des Mieters und gilt für die Flächen, über die der Vermieter selbst verfügt. Randsortimente sind davon in aller Regel nicht erfasst, und für das Nachbargrundstück gilt er ohnehin nicht.

Ausgeschlossen werden kann dieser Schutz durch eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Genau das steht in vielen Formularverträgen, häufig an einer Stelle, die beim ersten Lesen niemandem auffällt.

Warum die gesetzliche Grundregel selten reicht

Der Streit beginnt fast immer bei der Abgrenzung. Ist ein Bäcker mit Sitzplätzen Konkurrenz für ein Café. Ist ein Optiker Konkurrenz für einen Hörgeräteakustiker. Ist ein Facharzt Konkurrenz für einen Hausarzt mit demselben Schwerpunkt. Ohne eine klare Beschreibung im Vertrag müssen diese Fragen im Zweifel gerichtlich geklärt werden, und das dauert länger, als ein Betrieb den Umsatzeinbruch aushält.

Wie eine belastbare Klausel aussieht

  • Die geschützte Tätigkeit oder das geschützte Sortiment wird konkret beschrieben, nicht nur mit einem Branchenbegriff
  • Der räumliche Geltungsbereich wird festgelegt, also das Gebäude, das Grundstück oder ein benanntes Ensemble
  • Ausnahmen werden ausdrücklich genannt, etwa bestehende Mietverhältnisse oder Randsortimente anderer Mieter
  • Die Rechtsfolge wird geregelt, also Unterlassungsanspruch, Minderungsrecht oder Vertragsstrafe
  • Bestehende Mieter im Objekt werden vor Vertragsschluss geprüft, damit die Zusage überhaupt haltbar ist

Die Sicht des Vermieters

Für Eigentümer ist Konkurrenzschutz kein reines Zugeständnis. Ein durchdachter Branchenmix hält ein Objekt attraktiv und senkt die Fluktuation. Gleichzeitig schränkt jede weitreichende Zusage die spätere Vermietbarkeit ein. Sinnvoll ist deshalb eine Klausel, die den Kern der Tätigkeit schützt und dem Eigentümer den Rest der Fläche offen lässt.

Was Sie vor der Unterschrift tun sollten

Verschaffen Sie sich eine Liste der Mieter im Objekt und der Flächen, die aktuell leer stehen. Fragen Sie, welche Nutzungen der Eigentümer dort plant. Prüfen Sie im Vertragsentwurf gezielt, ob Konkurrenzschutz ausgeschlossen ist. Diese drei Schritte kosten eine halbe Stunde und verhindern die meisten späteren Konflikte.

Kein Rechtsrat

Dieser Beitrag gibt die Praxis aus Maklersicht wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Formulierung und Prüfung von Klauseln arbeiten wir mit einer Kanzlei aus Bergisch Gladbach zusammen, die auf Bau- und Architektenrecht spezialisiert ist. Sie finden sie unter Service-Partner.

Aktuelle Flächen sehen Sie unter Retail und Einzelhandel sowie in der Übersicht Gewerbeimmobilien.

Immobilien in der Region

Aktuelle Immobilien

Alle ansehen

Ihre Ansprechpartner

Ein Team aus gut ausgebildeten Experten

Alle ansehen
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem wir Sie mit Ihrem Immobilienkauf- oder verkaufswunsch besser kennenlernen. - ©nordwood

Kontakt

Wie dürfen wir Sie unterstützen?

Gerne beraten wir Sie zu Ihren Möglichkeiten rund um den Kauf, Verkauf und Bewertung von Immobilien. Sprechen Sie uns einfach an, wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.

Kontaktformular

Wir verwenden Cookies 🍪

Wir verwenden Cookies, um beispielsweise Funktionen für soziale Medien anzubieten oder die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren. Einige Dienste, etwa die Besucherstatistik, nutzen wir nur mit Ihrer Einwilligung. Ihre Auswahl können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ im Fußbereich der Website ändern.

Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und Cookies können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen. Unter Einstellungen können Sie gezielt Optionen ein und ausschalten.

Einstellungen

  • Die Seite verwendet Cookies um Session Informationen zu hinterlegen. Diese sind nicht personenbezogen und werden nicht von fremden Servern ausgelesen.
    Alle unsere Bilder und Dateien liegen in unserem Content Management System Ynfinite und werden von dort bereitgestellt. Ynfinite erhält durch die Bereitstellung Ihre IP Adresse, diese wird jedoch nur zum Zwecke der Bereitstellung der Bilder im Rahmen eines HTTP Aufrufes verwendet. Die Daten werden nicht langfristig gespeichert.

  • Inhalte aus externen Quellen, Videoplattformen und Social-Media-Plattformen. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr

  • Mit Ihrer Zustimmung nutzen wir Google Analytics (Anbieter: Google Ireland Limited), um zu verstehen, wie unsere Website genutzt wird{ "statusCode": 500, "error": { "type": "SERVER_ERROR", "description": "ERROR: Undefined property: WhichBrowser\\Model\\Device::$model on line 323 in file \/var\/www\/vhosts\/rheinside-realestate.de\/src\/Domain\/Request\/Utils\/TwigRenderer.php." } }