Auf einen Blick
Grundfläche je Arbeitsplatz gelten als Orientierung, in Großraumbüros mehr wegen Verkehrsflächen und Schallschutz.
Raumhöhe brauchen Sie bis 50 m² Grundfläche mindestens, bei größeren Flächen steigt der Wert.
ist als Arbeitgeber verantwortlich, nicht der Vermieter. Nötige Nachrüstungen gehören deshalb vor der Unterschrift in Verhandlung und Vertrag.
Eine Bürofläche muss nicht nur gefallen, sie muss auch arbeitsrechtlich funktionieren. Die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten legen fest, wie viel Platz, Licht und Luft ein Arbeitsplatz braucht. Wer das vor der Anmietung prüft, spart sich teure Nachrüstungen.
Arbeitsstättenverordnung und ASR, was dahintersteckt
Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber, Arbeitsplätze sicher und gesundheitsgerecht einzurichten. Wie das konkret aussieht, steht in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, kurz ASR. Wer sie einhält, kann sich auf die sogenannte Vermutungswirkung berufen. Wer davon abweicht, muss auf anderem Weg nachweisen, dass das Schutzniveau gleichwertig ist.
Die Regeln, die bei Büroflächen fast immer eine Rolle spielen
- Raumabmessungen und Bewegungsflächen nach ASR A1.2. Als Orientierung gelten mindestens 8 bis 10 m² Grundfläche je Arbeitsplatz, in Großraumbüros mehr, weil Verkehrsflächen und Schallschutz hinzukommen
- Beleuchtung und Sichtverbindung nach ASR A3.4 und A1.6. Tageslicht ist der Regelfall, eine Sichtverbindung nach außen ebenfalls
- Lüftung nach ASR A3.6. Bei innenliegenden Räumen ohne Fenster wird eine technische Lösung nötig
- Fluchtwege und Notausgänge nach ASR A2.3. Weglängen und Türbreiten hängen an der Zahl der Personen auf der Fläche
- Sanitärräume nach ASR A4.1. Die Zahl der Toiletten richtet sich nach der Beschäftigtenzahl und ist bei kleinen Altbauflächen häufig der Engpass
- Raumhöhe. Bis 50 m² Grundfläche gelten mindestens 2,50 Meter, bei größeren Flächen steigt der Wert
Was das für die Flächenauswahl bedeutet
Drei Konstellationen führen in der Praxis am häufigsten zu Nacharbeit. Erstens innenliegende Räume ohne Fenster, die als Dauerarbeitsplatz gedacht sind. Zweitens Dachgeschoss- und Souterrainflächen, bei denen Raumhöhe oder Tageslicht knapp werden. Drittens Altbauflächen mit nur einer Toilette, die für zwölf Beschäftigte nicht ausreicht.
Keiner dieser Punkte ist ein Ausschlusskriterium. Sie kosten aber Geld und Zeit, und deshalb gehören sie vor die Unterschrift und nicht danach.
Homeoffice ändert die Rechnung
Für Telearbeitsplätze im Sinne der Verordnung gelten Teile der Arbeitsstättenverordnung auch in der Wohnung der Beschäftigten. Bei mobiler Arbeit ohne fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz greift die Gefährdungsbeurteilung, nicht aber die vollständige Ausstattungspflicht. Für die Flächenplanung heißt das, dass Sie zwischen der Zahl der Beschäftigten und der Zahl der gleichzeitig benötigten Arbeitsplätze unterscheiden sollten.
Wer dafür verantwortlich ist
Die Pflicht trifft den Arbeitgeber, also den Mieter, nicht den Vermieter. Der Vermieter schuldet die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der Fläche. Wenn eine Fläche für Ihre Zwecke nur mit Nachrüstung nutzbar ist, gehört diese Frage in die Verhandlung und in den Vertrag, zum Beispiel als Baukostenzuschuss oder als mietfreie Zeit.
So gehen wir vor
Wir nehmen Ihr Bedarfsprofil auf und prüfen bei jeder Fläche die kritischen Punkte, bevor Sie Zeit in Besichtigungen investieren. Wo es eng wird, holen wir eine fachliche Einschätzung ein. Mehr zum Ablauf lesen Sie im Ratgeber Bürosuche, aktuelle Flächen finden Sie unter Büroflächen.
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