Ob neu oder abgelaufen, wir organisieren die Ausstellung.
Wer verkauft oder vermietet, braucht einen gültigen Energieausweis, und zwar spätestens zur ersten Besichtigung. Wer ihn zu spät bestellt, verschiebt den Vermarktungsstart um Wochen.
Ausstellen darf ihn nicht jeder. Berechtigt sind unter anderem Architekten, Bauingenieure und zertifizierte Energieberater. Wir arbeiten mit einer Architektin zusammen, die das darf.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten von Energieausweisen, die sich in ihrer Aussagekraft unterscheiden. Der Verbrauchsausweis basiert auf den Energieverbrauchswerten für Heizung und Wasser aus den Abrechnungsperioden der letzten drei Jahre und ist daher stark vom individuellen Nutzerverhalten geprägt. Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf einem technischen Gutachten, das den Zustand der Bausubstanz, der Fenster und der Anlagentechnik bewertet und einen theoretischen Energiebedarf errechnet.
Als Eigentümer eines Wohngebäudes mit mehr als 4 Wohneinheiten können Sie zwischen beiden Varianten wählen. Für Wohngebäude mit maximal 4 Wohneinheiten besteht Wahlfreiheit, wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder mindestens der Standard der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 eingehalten oder das Haus durch nachträgliche Modernisierungsmaßnahmen auf diesen Stand gebracht wurde. Für alle anderen Immobilien ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Sollten Sie nicht sicher sein, welchen Ausweis Sie benötigen, beraten wir Sie gerne.
Grundsätzlich trägt der Auftraggeber die Kosten für den Energieausweis, was meist der Eigentümer der Immobilie ist. In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft ist es Aufgabe des Hausverwalters, einen gültigen Energieausweis für das gesamte Haus vorzuhalten, und die Kosten werden von allen Eigentümern anteilig getragen.
Auch beim Verkauf oder der Vermietung einer Eigentumswohnung ist ein Energieausweis erforderlich. Der Energieausweis wird jedoch nicht spezifisch für eine einzelne Wohnung erstellt, sondern immer für das gesamte Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und dem Verkauf einer Dachgeschosswohnung im selben Gebäude jeweils derselbe Energieausweis gilt, obwohl der Energieverbrauch in beiden Wohnungen sehr unterschiedlich sein kann.
Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Danach ist er für einen Verkauf oder eine Neuvermietung nicht mehr verwendbar. Lassen Sie ihn deshalb vor dem Start der Vermarktung erneuern und nicht erst mitten in den Besichtigungen.
Spätestens zur Besichtigung, und zwar unaufgefordert und vollständig. Beim Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags wird er übergeben. Die Pflicht trifft Eigentümer, Verkäufer und Vermieter, nicht den Makler. Fehlt der Ausweis, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wir weisen rechtzeitig darauf hin und organisieren die Ausstellung, wenn Sie das wünschen.
Sobald ein Ausweis vorliegt, gehören die Art des Ausweises, der wesentliche Energieträger der Heizung, das Baujahr des Gebäudes, der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch und bei Wohngebäuden zusätzlich die Energieeffizienzklasse in jede Immobilienanzeige. Wir übernehmen das für Exposé und Portalanzeigen.
Für einen Verbrauchsausweis die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre samt Leerstandszeiten. Für einen Bedarfsausweis zusätzlich Grundrisse und Schnitte, die Baujahre von Dach, Fenstern, Fassade und Heizung sowie Angaben zur Anlagentechnik. Fotos der Fassade und des Heizungsraums ersparen häufig einen zweiten Termin vor Ort. Je vollständiger die Unterlagen sind, desto schneller und günstiger wird der Ausweis.
Was Sie jetzt tun können
Schicken Sie uns die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Dann sagen wir Ihnen, welcher Ausweis für Ihr Gebäude infrage kommt und was er kostet. Wenn Sie ohnehin verkaufen wollen, übernehmen wir die Bestellung mit.
Welche Rolle der Energieausweis beim Verkauf in Bergisch Gladbach spielt und was dort zuletzt gezahlt wurde, steht unter Immobilie verkaufen in Bergisch Gladbach und Immobilie verkaufen in Refrath.