Auf einen Blick
Nettokaltmiete im Monat lösen bei der Vermietung die Identifizierung aus. Beim Kauf und Verkauf greift sie grundsätzlich.
beim Immobilienkauf. Der Kaufpreis muss über Bankkonten fließen, auch für Inventar oder Einbauten, und der Notar prüft das.
sollten Sie Ausweis, Registerauszug und Gesellschafterliste bereitlegen. Sonst riskieren Sie eine Verschiebung des Notartermins.
Makler sind gesetzlich verpflichtet, ihre Vertragspartner zu identifizieren. Das Geldwäschegesetz verlangt das unabhängig davon, wie gut man sich kennt. Damit die Prüfung am Ende keinen Termin verzögert, klären wir früh, welche Unterlagen gebraucht werden.
Warum Makler dazu verpflichtet sind
Immobilienmakler zählen zu den Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz. Das bedeutet, dass wir unsere Vertragspartner identifizieren, den wirtschaftlich Berechtigten feststellen und auffällige Sachverhalte melden müssen. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, wer uns beauftragt hat, und sie lässt sich nicht abbedingen.
Beim Kauf und Verkauf greift die Identifizierung grundsätzlich. Bei der Vermittlung von Mietverhältnissen greift sie, wenn die monatliche Nettokaltmiete mindestens 10.000 Euro beträgt, was bei größeren Gewerbeflächen schneller erreicht ist als viele vermuten.
Welche Unterlagen wir brauchen
- Bei natürlichen Personen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Erfasst werden Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift
- Bei Gesellschaften einen aktuellen Handelsregisterauszug, die Gesellschafterliste und den Ausweis der handelnden Person
- Zum wirtschaftlich Berechtigten die Angaben zu allen Personen, die mehr als 25 Prozent der Anteile halten oder die Gesellschaft kontrollieren, ergänzt um einen Abgleich mit dem Transparenzregister
- Bei Vertretung eine Vollmacht, aus der die Vertretungsbefugnis hervorgeht
Was mit den Daten passiert
Wir erheben nur, was das Gesetz verlangt, und bewahren die Angaben für die vorgeschriebene Dauer von fünf Jahren auf. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an die Stellen, die gesetzlich dazu berechtigt sind. Alles Weitere regelt unsere Datenschutzerklärung.
Barzahlung ist keine Option mehr
Für den Kauf von Immobilien gilt inzwischen ein Verbot der Barzahlung. Der Kaufpreis muss über Bankkonten fließen, und der Notar prüft das. Auch teilweise Barzahlungen für Inventar oder Einbauten sind damit nicht mehr möglich.
Was das praktisch bedeutet
Legen Sie die Unterlagen früh bereit, am besten schon vor der Kaufpreisverhandlung. Bei Gesellschaften dauert die Beschaffung aktueller Registerauszüge erfahrungsgemäß am längsten. Wer das erst kurz vor dem Notartermin angeht, riskiert eine Verschiebung, und verschobene Termine kosten in laufenden Prozessen regelmäßig mehr als die Mühe der Vorbereitung.
Hinweis
Dieser Beitrag beschreibt die Praxis und ersetzt keine Rechtsberatung. Wenn Sie unsicher sind, welche Unterlagen in Ihrem Fall nötig sind, sprechen Sie uns an. Wir sagen Ihnen vorab, was wir brauchen, damit nichts liegen bleibt.
Zur Übersicht unserer Leistungen im Gewerbe geht es unter Gewerbeimmobilien.