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Ohne gültigen Energieausweis lässt sich eine Gewerbeimmobilie weder verkaufen noch neu vermieten. Nach dem Gebäudeenergiegesetz muss er bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing vorliegen, und zwar spätestens zur Besichtigung – unaufgefordert und vollständig. Für Neubauten und größere Sanierungen wird er ohnehin erstellt.

Für Nichtwohngebäude gilt zusätzlich eine Aushangpflicht, wenn im Gebäude starker Publikumsverkehr herrscht und eine bestimmte Nutzfläche überschritten wird: Dann muss der Ausweis an gut sichtbarer Stelle hängen, etwa im Eingangsbereich. Das betrifft in der Praxis Praxen, Einzelhandel, Gastronomie und öffentlich genutzte Verwaltungsgebäude. Wo Ihr Objekt genau steht, prüfen wir gemeinsam.

Ein Energieausweis gilt zehn Jahre. Er trägt eine Registriernummer, mit der die Behörden die Ausstellung nachvollziehen können, und er enthält Modernisierungsempfehlungen. Er wird immer für das gesamte Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Mieteinheit – bei gemischt genutzten Objekten sind unter Umständen zwei Ausweise nötig, einer für den Wohn- und einer für den Nichtwohnteil. Ein fehlender oder unvollständiger Ausweis ist eine Ordnungswidrigkeit; unabhängig davon ist er in Verhandlungen ein Argument, das man nicht dem Gegenüber überlassen sollte.

Und danach?

Der Energieausweis ist eine Momentaufnahme, kein Plan. Was er auslöst, hängt davon ab, was Sie mit dem Objekt vorhaben. Wollen Sie halten und modernisieren, ist der nächste Schritt ein Sanierungsfahrplan mit Fördermitteln. Wollen Sie verkaufen oder refinanzieren, geht es um die Frage, wie Banken und berichtspflichtige Mieter das Objekt einordnen – dazu die ESG-Einordnung für Gewerbeobjekte.

Für Wohnimmobilien läuft das Thema über unsere Seite Energieausweis erstellen. Alle weiteren Fachpartner finden Sie unter Service-Partner.

Häufige Fragen

Was kostet ein Energieausweis für ein Gewerbeobjekt?
Das hängt vom Ausweistyp und von der Datenlage ab. Ein Verbrauchsausweis ist deutlich günstiger, weil er auf vorhandenen Abrechnungen aufbaut. Ein Bedarfsausweis kostet mehr, weil das Gebäude aufgenommen und gerechnet wird. Wir holen ein Angebot ein, sobald klar ist, welcher Ausweis für Ihr Objekt zulässig ist.

Wie lange dauert die Ausstellung?
Der Zeitfresser sind die Unterlagen, nicht die Rechnung. Liegen für einen Verbrauchsausweis die Abrechnungen der letzten drei Jahre vollständig vor, geht es schnell. Ein Bedarfsausweis braucht länger, weil Bauteile, Fenster und Anlagentechnik vor Ort aufgenommen werden.

Müssen die Werte schon in die Anzeige?
Ja, sobald ein Ausweis vorliegt. Bei Nichtwohngebäuden gehören die Art des Ausweises, der wesentliche Energieträger, das Baujahr und die Endenergiewerte in jede Immobilienanzeige. Die Energieeffizienzklasse ist nur bei Wohngebäuden anzugeben.

Mein Ausweis ist zehn Jahre alt – reicht der noch für eine Nachvermietung?
Nein. Nach zehn Jahren ist er abgelaufen und für Verkauf oder Neuvermietung nicht mehr verwendbar. Lassen Sie ihn vor dem Start der Vermarktung erneuern, nicht mitten in den Besichtigungen.

Wer haftet, wenn bei der Besichtigung keiner vorliegt?
Die Pflicht trifft Eigentümer, Verkäufer und Vermieter, nicht den Makler. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Wir weisen rechtzeitig darauf hin und organisieren die Ausstellung, wenn Sie das wünschen.

Fragen zu Ihrem Objekt? Bei Gewerbeflächen ist Fabian Ehrhardt Ihr Ansprechpartner, bei Wohnimmobilien Marcel Beathalter.

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